Informationen zur Patientenverfügung

Sollten Sie sich als Folge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage befinden, Ihren eigenen Willen äußern zu können, liegt Ihr Schicksal ganz in der Hand von Ärzten und eventuell Ihren Angehörigen. Diese sind mit den dann anstehenden Entscheidungen im Zweifel überfordert. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Bestimmung der in diesem Fall zu treffenden medizinischen Maßnahmen bereits im Vorfeld festzulegen. Dies geschieht über eine Patientenverfügung, die Sie möglichst detailliert formulieren sollten. Es ist durchaus empfehlenswert, im Vorfeld dieser Entscheidung mit Ihren Angehörigen darüber zu diskutieren, damit die Ihnen wichtigen Personen von vornherein eingeweiht sind. Und sorgen Sie dafür, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall auch gefunden wird.

Mehr Informationen hierzu bietet die Broschüre zur Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

 

Vorsorgevollmacht

Zusätzlich können Sie über eine Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die dafür Sorge trägt, dass in Ihrem Sinne entschieden wird. Mit diesen Maßnahmen erhalten Sie in Situationen, in denen Ihnen jeglicher Handlungsspielraum fehlt, Ihre Selbstbestimmung aufrecht.